Beschlussvorlage - 2018/0040
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Hagenow nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gabriele Behrens
- Verantwortlich:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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13.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Hagenow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31.12.2015 i. d. F. vom 22.03.2018 fest.
Die Stadtvertretung Hagenow ermächtigt die Verwaltung gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO zur Verringerung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt einen Betrag von 1.030.836,95 EURO aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zu entnehmen. Es verbleibt im Berichtsjahr ein Fehlbetrag von 403.686,92 EURO.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung Hagenow entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt:66.927.780,73 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2015 beträgt -1.434.523,87 €
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 1.030.836,95 €
Das Jahresergebnis 2015 beträgt nach Entnahme aus Rücklagen - 403.686,92 €
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des
Haushaltsjahres beträgt - 82.292,33 €
Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt 1.005.361,98 €
Die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr beträgt 238.662,87 €
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GemHVO-Doppik ist nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hagenow zum 31.Dezember 2015 i. d. F. vom 22.03.2018 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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