Beschlussvorlage - 2018/0058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße“ bestehend aus zwei Geltungsbereichen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als               Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-              Tarnow-Straße“ bestehend aus zwei Geltungsbereichen beim Landkreis Ludwigslust-              Parchim zur Genehmigung einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann               ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 4. Änderung des               Bebauungsplanes Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße“ bestehend aus zwei Geltungsbereichen               mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden               eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung / Umweltbericht ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 2 „Rudolf-Tarnow-Straße“ bestehend aus zwei Geltungsbereichen ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird zur Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim eingereicht, da diese gegenwärtig nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich noch im Verfahren. Die Genehmigung der 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 ist alsdann öffentlich bekanntzumachen. Die 4. Änderung des B-Planes Nr. 2 wird mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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