Beschlussvorlage - 2018/0059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf               des Bebauungsplanes Nr. 43 „Gärtnerweg / Wiesengrund“ hat die Stadtvertretung geprüft               und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

-Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

-Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

-Stadtwerke Hagenow GmbH

-Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und                             Katastrophenschutz M-V

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-Landkreis Ludwigslust-Parchim

-HanseGas GmbH

-Landesamt für innere Verwaltung M-V

-Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-WEMAG AG

-Bürger

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 33 Bürgerservice/Straßenverkehr

-Planungsverband Transportgewerbegebiet Valluhn/Gallin

-TME Torsten Meincke Eisenbahn GmbH

-Rechtsanwaltssozietät WIGU Schwerin

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-keine

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine

    Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur

  Kenntnis genommen:

-50Hertz Transmission GmbH

-Forstamt Radelübbe

-GDMcom

-LUNG M-V

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis               der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 28.09.2017 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Gärtnerweg/Wiesengrund“ gefasst. 

Auf der Stadtvertretersitzung am 28.09.2017 wurde die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 06.11.2017 bis zum 08.12.2017 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.10.2017 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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