Beschlussvorlage - 2018/0064
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusammenlegung der Standesämter der Stadt Hagenow und des Amtes Hagenow-Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Bearbeiter:
- Manuela Rausch
- Verantwortlich:
- Möller, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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13.09.2018
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Um den gestiegenen Anforderungen bei der Erfüllung der Aufgaben im Personenstandswesen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit so bürgerfreundlich wie möglich gerecht zu werden, wollen die Stadt Hagenow und das Amt Hagenow-Land eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen und die Zuständigkeiten im Bereich des Personenstandswesens durch die Übertragung der Aufgaben des Amtes auf die Stadt regeln.
Die Bildung des gemeinsamen Standesamtsbezirkes erfolgt auf der Grundlage von
§ 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(Landespersonenstandsausführungsgesetz – LPStAG M-V:
§ 1
(2) Das Innenministerium ist zuständig für die Bildung von Standesamtsbezirken. Jede Gemeinde muss einem Standesamtsbezirk zugeordnet sein. Für jede kreisfreie Stadt, jedes Amt und jede amtsfreie Gemeinde besteht jeweils ein Standesamtsbezirk, es sei denn, das Innenministerium bestimmt durch Einzelentscheidung andere Grenzen.
Kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden, die einen gemeinsamen Standesamtsbezirk bilden, tragen die Kosten entsprechend dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl. Sie können eine hiervon abweichende Kostenvereinbarung treffen.
In Abstimmung mit dem Amt Hagenow-Land sollen die Aufgaben des Standesamtes Hagenow-Land zum 01.01.2019 an das Standesamt Hagenow übertragen werden.
Der Antrag ist entsprechend an das Innenministerium zu stellen.
Die Standesamtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist zu beteiligen.
Die materiellen, technischen und personellen Voraussetzungen sind zu schaffen.
Eine entsprechende Kostenteilungsvereinbarung ist abzuschließen.
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow ermächtigt den Bürgermeister, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
