Beschlussvorlage - 2018/0055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertretung beschließt, dass die Straßenausbaubeiträge für die Teileinrichtungen: Gehweg, Beleuchtungsanlage und Ausrüstungsgegenstände im Abschnitt Ende Sanierungsgebiet auf Höhe der Löwenhelmstraße bis Anschluss Wittenburger Straße (L04)  im Wege der Kostenspaltung im Sinne von § 7 Absatz 3 KAG M-V erhoben werden.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

 

Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Anschaffung, Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erhebt die Stadt Hagenow Straßenausbaubeiträge nach der Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Hagenow und ihren Ortsteilen (Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hagenow) vom 12.05.2007 von denjenigen Beitragspflichtigen, denen hierdurch Vorteile erwachsen.

Nach § 7 Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg–Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Hagenow und ihren Ortsteilen (Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hagenow ) vom 12.05.2007 kann die Stadt Hagenow für Teileinrichtungen selbstständig Straßenausbaubeiträge erheben.                                                                     

 

Im Abschnitt der Langen Straße Ende Sanierungsgebiet auf Höhe der Löwenhelmstraße bis Anbindung Wittenburger Straße werden die Teileinrichtungen: Gehweg, Beleuchtungsanlage und Ausrüstungsgegenstände erneuert.

Die Fahrbahn wird nicht erneuert.

Ob eine Gemeinde im Einzelfall von einer Kostenspaltung Gebrauch machen will, liegt in ihrem Ermessen. Nach Willen des Gesetzgebers des KAG M-V stellt die Kostenspaltung ein im Interesse der Finanzsituation der Gemeinde zugelassenes Vorfinanzierungsinstrument dar.

 

Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Anlage mit allen Teileinrichtungen. Um eine zeitnahe Beitragserhebung vornehmen zu können, ist es notwendig, die Straßenausbaubeiträge für die Teileinrichtungen - Gehweg und Beleuchtungsanlage sowie Ausstattungsgegenstände - im Wege der Kostenspaltung zu erheben.             


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

121.500,00€

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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