Beschlussvorlage - 2019/0097
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss der Stadtvertretung der Stadt Hagenow über den Bebauungsplan Nr. 43 "Gärtnerweg / Wiesengrund" nach § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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19.03.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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11.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 „Gärtnerweg / Wiesengrund“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 43 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan Nr. 43 nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt worden ist und wo der Bebauungsplan Nr. 43 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Begründung ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.
Der Bebauungsplan Nr. 43 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Da der Bebauungsplan Nr. 43 aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist und nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde, bedarf der Bebauungsplan keiner Genehmigung. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 43 ist öffentlich bekanntzumachen und erreicht damit Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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418,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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145,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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365,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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178,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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585,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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