Beschlussvorlage - 2019/0091
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 nach
§ 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gabriele Behrens
- Verantwortlich:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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11.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Hagenow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31.12.2016 i. d. F. vom 30.10.2018 fest.
Die Stadtvertretung Hagenow ermächtigt die Verwaltung gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik einen Betrag von 452.353,11 € aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zu entnehmen, um den Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung von 48.666,19 € sowie den Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr von -403.686,92 € auszugleichen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung Hagenow entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt:68.434.742,52 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2016 beträgt-48.666,19 €
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage452.353,11 €
Das Jahresergebnis 2016 beträgt nach Entnahme aus Rücklagen0,00 €
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.
des Haushaltsjahres beträgt811.148,70 €
Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt2.215.439,45 €
Die Zunahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr beträgt1.210.077,47 €
In der Ergebnisrechnung konnten der Jahresfehlbetrag von 48.666,19 € sowie der Fehlbetrag des Haushaltsvorjahres von 403.686,92 € durch Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO-Doppik ausgeglichen werden. Die Finanzrechnung ist ausgeglichen, da kein negativer Saldo aus lfd. Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs 1 Satz 1 Nr. 49 GemHVO-Doppik besteht.
Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GemHVO-Doppik gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hagenow zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 30.10.2018 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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10 MB
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