Beschlussvorlage - 2019/0097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 „Gärtnerweg / Wiesengrund“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 43 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan Nr. 43 nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt worden ist und wo der Bebauungsplan Nr. 43 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Begründung ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.

Der Bebauungsplan Nr. 43 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

Da der Bebauungsplan Nr. 43 aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt ist und nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde, bedarf der Bebauungsplan keiner Genehmigung. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 43 ist öffentlich bekanntzumachen und erreicht damit Rechtskraft.

 


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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