Beschlussvorlage - 2019/0107
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Bürgerstiftung für die Stadt Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Roland Hochgesandt
- Verantwortlich:
- Möller, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Hagenow
|
Entscheidung
|
|
|
11.04.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt der Gründung einer Bürgerstiftung mit dem Namen - Hagenower Bürgerstiftung - zu. Dem Stiftungsvermögen sind aus freien Investitionsmitteln des Haushaltsjahres 2019 25.000,00 Euro zuzuführen. Sollte dieses nicht möglich sein, ist der Betrag in den Investitionshaushalt 2020 aufzunehmen. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen beschreibt den Stiftungsbegriff folgendermaßen.
Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen
gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Rund
zwei Drittel der Stifter in Deutschland sind Privatpersonen, oft betätigen sich aber auch
Organisationen als Stifter. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem
Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an.
Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben.
Das gestiftete Vermögen selbst muss als Grundkapital der Stiftung erhalten bleiben
und kann auch selbst eine gesellschaftliche Wirkung entfalten.
Denn eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht und kann in der Regel nicht aufgelöst werden.
Dieser langfristige Zweck einer Stiftung für die Stadt Hagenow soll nun umgesetzt werden.
Ziel ist es, ein Instrumentarium zu schaffen, um die gedeihliche Entwicklung der Kommune
neben anderen Finanzierungsformen im sozialkulturellen Bereich voranzutreiben.
Die Stadt Hagenow möchte die Stiftungsgründung und die Begleitung in enger Zusammenar-
beit mit der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin durchführen. Der Stiftungsfonds der Stadt
Hagenow würde Bestandteil der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
werden. Die Geldanlage der Stadt würde somit in das gesamte Stiftungsvermögen ein-
fließen und von den Vorteilen einer größeren Geldanlagesumme profitieren.
Die Stiftung, welche nur gemeinnützige Zwecke verfolgen wird,
ist für Spenden und Zustiftungen von Bürgern und Unternehmen offen.
Für die Verteilung der Erträge aus dem Stiftungsvermögen, wird ein gemeinnütziger Verein
zu gründen sein.
Die Stiftung der Sparkasse fördert die Errichtung eines Stiftungsfonds als Bürgerstiftung
innerhalb der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin mit einer Zustiftung
von 5.000,00 Euro. Für 5 Jahre werden auch Verwaltungskosten in Höhe von 500,00 Euro
als Start-Unterstützung übernommen.
Die Stadt Hagenow sollte zunächst 25.000,00 Euro zur Stiftungsgründung zur Verfügung
stellen.
Innerhalb der letzten Sitzung des Finanzausschusses wurde das Thema beraten und der
Erstellung einer Beschlussvorlage zugestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
| x | Nein | ||||
| |||||||||
Höhe der geplanten Mittel | 0,00€ | ||||||||
Mehrbedarf | 25.000,00€ | ||||||||
Gesamtkosten | 25.000,00€ | ||||||||
| |||||||||
Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
|
|
| |||||
| € |
|
|
| |||||
Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Sollte im Verlauf des Haushaltsjahres 2019 die Zuführung möglich werden, erfolgt diese. Der
Zuführungsbetrag ist als außerplanmäßige Auszahlung durch den Bürgermeister zu genehmigen.
Eine Information an die Stadtvertretung erfolgt im Rahmen der Berichtspflicht
des Bürgermeisters umgehend.
