Beschlussvorlage - 2019/0109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“               und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung               gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“               und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen               Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen               Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich               auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der               Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“

hat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.05.2017 bis 09.06.2017 im Rathaus der Stadt Hagenow öffentlich ausgelegen. Parallel erhielten die berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Vorentwurfsunterlagen zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte durch Beschluss auf der Stadtvertretersitzung am 14.12.2017.

Die berücksichtigten Anregungen und Hinweise wurden in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „„Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ und in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind nunmehr der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dazu sind die zusätzlichen umweltbezogenen Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen waren, ebenfalls öffentlich auszulegen. Darauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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