Beschlussvorlage - 2019/0109
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Stadt Hagenow über den Entwurf und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 41 "Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV" an der Sudenhofer Straße (Kreisstraße 22)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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13.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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12.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“
hat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08.05.2017 bis 09.06.2017 im Rathaus der Stadt Hagenow öffentlich ausgelegen. Parallel erhielten die berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Vorentwurfsunterlagen zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte durch Beschluss auf der Stadtvertretersitzung am 14.12.2017.
Die berücksichtigten Anregungen und Hinweise wurden in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „„Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ und in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind nunmehr der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dazu sind die zusätzlichen umweltbezogenen Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen waren, ebenfalls öffentlich auszulegen. Darauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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211,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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183,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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506,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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565,9 kB
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10
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(wie Dokument)
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486,5 kB
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11
|
(wie Dokument)
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573,5 kB
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