Beschlussvorlage - 2019/0115

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung               M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Hagenow den               vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55“               der Stadt Hagenow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den               örtlichen Bauvorschriften, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Hagenow wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden:durch einen vorhandenen Graben (Vorflut),

-          im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Süden:durch einen unbefestigten Weg, 

-          im Westen:durch die Dorfstraße.

 

2.Die Begründung wird gebilligt.

 

3.Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Wohnbebauung in               Scharbow, Dorfstraße 55l" der Stadt Hagenow durch die Stadtvertretung ist nach               Genehmigung der Satzung nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der               Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten               eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende               Erklärung ist den Unterlagen beizufügen.

4.Die Stadt Hagenow wird beauftragt, den Genehmigungsantrag an den Landkreis Ludwiglust-Parchim zu stellen und alsbald die Bekanntmachung der Satzung nach               Genehmigung vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadt Hagenow hat das Aufstellungsverfahren der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 "Wohnbebauung in Scharbow, Dorfstraße 55“ im Regelverfahren des BauGB durchgeführt.

 

Zielsetzungen bestehen in der Regelung des Bestandes und der Regelung der Umnutzung und Umbau eines Gebäudes, eines Garagengebäudes zu einem Wohn- und Garagengebäude. Dafür wurde das zweistufige Regelverfahren durchgeführt. Im Zuge der Abwägung waren einzelne Belange zu ergänzen und zu präzisieren. Hierzu gehörten insbesondere die Löschwasserbereitstellung, die Bewertung zu immissionsschutzrechtlichen Belangen. Die Anforderungen aus dem Abwägungsbeschluss werden beachtet.

 

Der Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Hagenow und dem Vorhabenträger wird zu den Verfahrensunterlagen genommen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung der Stadt Hagenow notwendig. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft. Voraussetzung ist die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5.

 

Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den Satzungsbeschluss. Der Durchführungsvertrag wird gesondert beschlossen. Der Durchführungsvertrag muss spätestens beim Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtend begründet worden sein.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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