Beschlussvorlage - 2019/0142
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hagenow mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Roland Hochgesandt
- Verantwortlich:
- Hochgesandt, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.12.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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19.12.2019
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Umstellung des Planungsprozesses mit der früheren Abgabe der Haushaltsanmeldungen macht sich auch in diesem Jahr positiv bemerkbar. Hinzu kommen bessere Ausgangsdaten aus der Neugestaltung des Finanzausgleiches ab 2020 und weiter-hin gute Konjunkturdaten aus der Oktobersteuerschätzung des Bundes. Der Haushaltsplan-entwurf wurde erstmals innerhalb der Sitzung des Finanzausschusses am 07.10.2019 vorgestellt. Zuvor wurden umfangreiche Haushaltsberatungen mit allen Fachbereichen durchgeführt. Trotz der zu dem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen vollen Datenlage zu wesentlichen Finanzkennziffern war erkennbar, dass ein Haushaltsgleich möglich erscheint.
Nach Vorlage aller benötigten Daten hat sich die Prognose bestätigt. Der Haushaltsplan 2020 ist in seinen Einzelbestandteilen ausgeglichen.
Die Grundlagen der Haushaltsplanung sind die Folgenden:
- Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 30.10.2019,
- Ergebnisse der 156. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ im Auftrage des
Bundes vom 29.10. bis 30.10.2019 in Stuttgart,
- Schreiben des Landkreises vom 23.10.2019 zur Bestimmung des angemessenen Kreisum-
lagesatzes 2020,
- Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vom 27.09.2017 (BGBl. I S.
3517),
- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der
Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer
nach § 5a des Gemeindereformgesetzes vom 02.01.2018 (BGBl. I S. 50),
- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2020.
Im Ergebnishaushalt wird zwar für 2020 im Jahresergebnis ein Minusbetrag von 574.700,00 Euro ausgewiesen. Dieser wird jedoch in voller Höhe durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Darin enthalten sind 234.900,00 Euro als Entnahme aus der
allgemeinen Kapitalrücklage. Die Ursache findet sich in dem geplanten Abriss der Sporthalle auf dem Gelände der Europaschule und der damit notwendigen außerplanmäßigen Abschreibung des Restwertes. Ähnlich verhält es sich auch im Finanzplanungsjahr 2023. Hier wird dann nach jetzigem Stand die alte Europaschule abgerissen. Dieses zieht dann eine Sonderabschreibung von 1.938.100,00 Euro nach sich.
Im Finanzhaushaltsjahr 2020 wird ein negativer Finanzierungssaldo von 21.500,00 Euro geplant. Diesen gleichen wir jedoch durch Liquiditätsvorträge aus. Diese Entwicklung setzt
sich auch im Finanzplanungszeitraum fort.
Aus der Liquiditätsplanung ist ersichtlich, dass diese zurückgeht. Ist zum 31.12.2020 in unseren Planungen ein Liquiditätssaldo von 2.000.455,13 Euro vorhanden, so werden es zum 31.12.2023 noch 714.355,13 Euro sein.
Für Investitionsauszahlungen stellen wir 5.001.800,00 Euro zur Verfügung. Nach 2014 erfolgt nunmehr erstmalig eine Kreditaufnahme von 1.000.000,00 Euro. Der Schuldenaufbau
setzt in den Folgejahren fort. Für die vielfältigen Investitionsvorhaben wird nach jetziger Planung bis 2023 mit einer Kreditaufnahme von 7.100.000,00 Euro gerechnet. Das zieht natürlich entsprechende Belastungen für den Haushalt nach sich. Die Tilgungsleistungen
steigen von 270.000,00 Euro in 2020 auf 449.600,00 Euro in 2023 an.
Diese Tilgungsmittel müssen im laufenden Haushalt jährlich erwirtschaftet werden, somit eine große Herausforderung für die Zukunft.
Aus der Vielzahl der anstehenden Investitionsvorhaben und deren Größenordnung ergibt sich erstmals eine sehr hohe Darstellung von Verpflichtungsermächtigungen. Bis 2023 benötigen wir diese genehmigungspflichtigen Ermächtigungen in Höhe von 20.286.500,00 Euro.
Zur Umsetzung des KITA-Konzeptes wurden Investitionskosten für einen Anbau der Kita-
Nordlichter für die Jahre 2020/21 in Höhe von 1,4 Mio. Euro aufgenommen. Dieser Betrag steht bis auf Planungskosten unter Finanzierungsvorbehalt einer Förderung von mindestens 40%.
Laut Mitteilung des Landkreises ist ein Kreisumlagesatz von 40,9 v.H.; also eine Steigerung von 1 v.H. gegenüber dem Vorjahr, geplant. Die Erhöhung wird von uns abgelehnt, da der Landkreis ebenfalls vom Finanzausgleich erheblich profitiert.
Für 2020 ist eine Kreisumlagezahlung von 6.154.300,00 Euro eingestellt. Das sind 1.413.700,00 Euro mehr wie im Vorjahr. Insgesamt zahlt die Kommune 23,99 % aller ordentlichen Auszahlungen an den Landkreis.
Die Hebesätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Durch die Erhöhung der landesdurchschnittlichen Hebesätze infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs besteht aus Verwaltungssicht Handlungsbedarf.
Trotz der guten Ausgangssituation zeigt sich jedoch, dass sich die finanziellen Rahmenbe-dingungen in den Folgejahren verschlechtern. Wir sind gut beraten, das Thema der Haushaltskonsolidierung nicht aus dem Focus zu verlieren.
Weiterführend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
| x | Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17 MB
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