Beschlussvorlage - 2019/0134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtvertretung               geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

- Straßenbauamt Schwerin

- HanseGas GmbH

- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

- Telekom Technik GmbH

- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

- Vodafone Kabel Deutschland GmbH

- Landkreis Ludwigslust-Parchim

- Bergamt Stralsund

- GDMcom GmbH

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

 

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

keine

 

 

 

 

d)beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die               keine Bedenken und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen                                           haben, werden zur Kenntnis genommen:

- TME – Torsten Meincke Eisenbahn GmbH

- Landesamt für innere Verwaltung M-V

- 50Hertz Transmission GmbH

- Planungsverband

- BVVG, Landesniederlassung M-V

- Landgesellschaft M-V mbH

- LUNG M-V

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Auf der Stadtvertretersitzung vom 11.04.2019 wurde der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.  Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 24.06.2019 bis 26.07.2019. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.06.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

10.000 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten

10.000 €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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