Beschlussvorlage - 2019/0138/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Verpflegungskosten in den kommunalen Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Recht / Personal / Kita's / Schulen
- Bearbeiter:
- Birgit Heimke
- Verantwortlich:
- Hofmann, Erik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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06.02.2020
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Personalkosten für die Ganztagsversorgung können in den Entgeltverhandlungen mit
dem Landkreis nicht geltend gemacht werden. Diese Kosten trägt bisher die Stadt.
Nach § 29 Abs. 1 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 04.09.2019 haben
die Eltern die Kosten der Verpflegung zu tragen. Zu den Verpflegungskosten zählen das
Essen, die Beschaffung der Grundstoffe, der Wareneinsatz und alles, was zur Zubereitung
und Ausreichung der Speisen und Getränke unmittelbar benötigt wird.
Um eine gute Versorgung der Kinder gewährleisten zu können, sind Servicekräfte
erforderlich. Diese sind bereits langjährig bei der Stadt beschäftigt. Für eine kostendeckende
Finanzierung der Verpflegung sind folgende Entgelte anzusetzen (vergl. Kalkulation in der
Anlage).
Auf Antrag können einkommensschwache Familien die Kostenübernahme beim Landkreis
Ludwigslust-Parchim beantragen.
Der Beschluss über die Verpflegungskosten in den kommunalen Kindertagesstätten ab 01.01.2020 (Beschlussnummer 2019/0138) wurde in der Stadtvertretersitzung am 19.12.2019 auf Antrag zurückgestellt.
Der Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales am 14.01.2020 sprach die Empfehlung aus, die Verpflegungskosten laut vorliegender Kalkulation ab 01.03.2020 zu erhöhen. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt.
Der Finanzausschuss votierte in seiner Sitzung am 20.01.2020 mehrheitlich dafür, die Verpflegungskosten laut dem in der Anlage ermittelten Kostensatz für die Ganztagsverpflegung in den kommunalen Kindertagesstätten ab 01.04.2020 von den Eltern zu erheben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Geplante Einnahmen aus Verpflegungsentgelten insgesamt: ca. 450.000,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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351 kB
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