Beschlussvorlage - 2019/0098/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Nordische"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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03.03.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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16.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Nordische“ hat die Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
- einem Bürger
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
- keine
d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S, die keine Hinweise und Anregungen in
der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur Kenntnis genommen:
- Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 14.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Nordische“ gefasst.
Auf der Stadtvertretersitzung am 13.09.2018 wurde die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 29.10.2018 bis zum 30.11.2018 erfolgte. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.10.2018 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.
Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Die Ausbaubreiten des Straßenquerschnittes aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 „Nordische“ werden durch die Veräußerung der Teilfläche aus dem Flurstück 1/3 der Flur 10, Gemarkung Hagenow nicht tangiert.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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131 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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