Beschlussvorlage - 2019/0098/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der               1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Nordische“ hat die Stadtvertretung geprüft und               mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage) abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

- Landkreis Ludwigslust-Parchim

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- einem Bürger

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

- keine

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S, die keine Hinweise und Anregungen in
           der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur Kenntnis genommen:

- Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis               der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 14.06.2018 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Nordische“ gefasst.

Auf der Stadtvertretersitzung am 13.09.2018 wurde die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 29.10.2018 bis zum 30.11.2018 erfolgte. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.10.2018 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Die Ausbaubreiten des Straßenquerschnittes aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22 „Nordische“ werden durch die Veräußerung der Teilfläche aus dem Flurstück 1/3 der Flur 10, Gemarkung Hagenow nicht tangiert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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