Beschlussvorlage - 2020/0176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der               des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ hat die               Stadtvertretung geprüft und mit folgendem Ergebnis gemäß Abwägungsprotokoll (Anlage)               abgewogen:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-Landkreis Ludwigslust-Parchim

-HanseGas GmbH

-Deutsche Telekom Technik GmbH

-Landesamt für innere Verwaltung M-V

-Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und                             Katastrophenschutz M-V

-Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie M-V

-GDMcom mbH

-Forstamt Radelübbe

-Abwasserzweckverband Hagenow und Umlandgemeinden

-Stadtwerke Hagenow GmbH

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 53 Gesundheit

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-keine

d) beteiligte Behörden und sonstige TÖB´S und Nachbargemeinden, die keine

       Hinweise und Anregungen in der Stellungnahme vorgetragen haben, werden zur

    Kenntnis genommen:

-Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der                             Bundeswehr

-50Hertz Transmission GmbH

-WEMAG AG

-BVVG GmbH

-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

-Straßenbauamt Schwerin

-Nachbargemeinden Bandenitz, Bobzin, Gammelin, Hülseburg, Kirch Jesar,                             Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Redefin, Toddin, Warlitz

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahme vorgetragen.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit               Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 29.09.2016 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gefasst.

Auf der Stadtvertretersitzung am 12.09.2019 wurde die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 04.11.2019 bis zum 06.12.2019 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.10.2019 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

25.000 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten 2020

    *

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

* - Planungskosten laut Vertrag: 24.633,00 € abzgl. 1. – 3. Abschlagsrechnung (19.635,00 €)

  - noch zu zahlen in 2020: 4.998,00 €

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Anlagen

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