Beschlussvorlage - 2020/0177
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB über den Bebauungsplan Nr. 41 "Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV" in Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
03.03.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Hagenow
|
Entscheidung
|
|
|
16.04.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung / Umweltbericht ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.
Der Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Da der Bebauungsplan Nr. 41 aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt wurde, bedarf es keiner Genehmigung. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 ist öffentlich bekanntzumachen und erreicht damit Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
|
| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
|
| Nein | ||||
| |||||||||
Höhe der geplanten Mittel | 25.000 € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten 2020 | * € | ||||||||
| |||||||||
Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
|
|
| |||||
| € |
|
|
| |||||
Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
*- Planungskosten laut Vertrag: 24.633,00 € abzgl. 1. – 3. Abschlagsrechnung (19.635,00 €)
- noch zu zahlen in 2020: 4.998,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
7,8 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
7,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
630,3 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
565,9 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
486,5 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
324 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
724,9 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
197,5 kB
|
