Beschlussvorlage - 2020/0186
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur schriftlichen Beschlussfassung durch die Stadtvertretung und den Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Recht / Personal / Kita's / Schulen
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Verantwortlich:
- Hofmann, Erik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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16.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen der Stadtvertretung und des Hauptausschusses im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Grundlage von § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 des Kommunalen Standarterprobungsgesetz (KommStEG M-V) sind die Städte und Gemeinden vom Sitzungszwang insoweit befreit, dass Beschlussfassungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen können.
Zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann das Umlaufverfahren durchgeführt werden.,
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
