Beschlussvorlage - 2020/0186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen der Stadtvertretung und des Hauptausschusses im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
 

Auf der Grundlage von § 1 Absatz 3 Satz 1 und § 2 Absatz 2 des Kommunalen Standarterprobungsgesetz (KommStEG M-V) sind die Städte und Gemeinden vom Sitzungszwang insoweit befreit, dass Beschlussfassungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen können.

Zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann das Umlaufverfahren durchgeführt werden.,

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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