Beschlussvorlage - 2020/0205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet               Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht               wird gebilligt.

2.Die zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 41 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf               Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als               Satzung beschlossen.

3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan               Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich               bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie-               und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ mit Begründung und zusammenfassender Erklärung               während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden               kann.

4. Der Satzungsbeschluss 2020/0177 wird aufgrund der nicht beschlossenen örtlichen Bauvorschriften hiermit aufgehoben und mit diesem Beschluss neu gefasst.

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:

Da im Satzungsbeschluss 2020/0177 die örtlichen Bauvorschriften nicht beschlossen wurden, muss der Beschluss aufgehoben und neu gefasst werden.

 

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung / Umweltbericht ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.

Da zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 41 auch örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt wurden, sind diese ebenfalls als Satzung zu beschließen.

Da der Bebauungsplan Nr. 41 aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt wurde, bedarf es keiner Genehmigung. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 ist öffentlich bekanntzumachen und erreicht damit Rechtskraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

X

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

X

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

25.000 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten

* €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

* - Planungskosten laut Vertrag: 24.633,00 € abzgl. 1. – 3. Abschlagsrechnung (19.635,00 €)

- noch zu zahlen in 2020: 4.998,00 €  

 

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Anlagen

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