Beschlussvorlage - 2020/0205
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB über den Bebauungsplan Nr. 41 "Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV" in Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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11.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
2.Die zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 41 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als Satzung beschlossen.
3.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 41 „Industrie- und Gewerbegebiet Sudenhof IV“ mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Der Satzungsbeschluss 2020/0177 wird aufgrund der nicht beschlossenen örtlichen Bauvorschriften hiermit aufgehoben und mit diesem Beschluss neu gefasst.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Da im Satzungsbeschluss 2020/0177 die örtlichen Bauvorschriften nicht beschlossen wurden, muss der Beschluss aufgehoben und neu gefasst werden.
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung / Umweltbericht ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.
Da zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 41 auch örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt wurden, sind diese ebenfalls als Satzung zu beschließen.
Da der Bebauungsplan Nr. 41 aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt wurde, bedarf es keiner Genehmigung. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 41 ist öffentlich bekanntzumachen und erreicht damit Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | X | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | 25.000 € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | * € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
* - Planungskosten laut Vertrag: 24.633,00 € abzgl. 1. – 3. Abschlagsrechnung (19.635,00 €)
- noch zu zahlen in 2020: 4.998,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,3 MB
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1,2 MB
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6
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565,9 kB
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7
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486,5 kB
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324,3 kB
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9
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724,9 kB
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10
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1,2 MB
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11
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(wie Dokument)
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197,5 kB
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