Beschlussvorlage - 2016/0005
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Stadt Hagenow über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung Scharbow für den bebauten Bereich an der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow nach § 35 Abs. 6 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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26.01.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Scharbow für den bebauten Bereich an
der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow und die
Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlage 1 zum Beschluss : Begründung und Planzeichnung
2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Scharbow für den bebauten Bereich an
der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow und die Begründung
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und
Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 01.10.2015 wurde der Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung Scharbow für den bebauten Bereich an der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow gefasst.
Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB kommt das Verfahren nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung. Danach sind die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung Scharbow für den bebauten Bereich an der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung Scharbow für den bebauten Bereich an der Dorfstraße zwischen Bellevue und der Ortslage Scharbow unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | 5.000,00 € | ||||||||
Mehrbedarf | 0,00 € | ||||||||
Gesamtkosten | 4.036,48 € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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290 kB
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2
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(wie Dokument)
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379,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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143,7 kB
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