Beschlussvorlage - 2021/0256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021, von nachfolgenden Sitzungs- und Beschlussverfahren Gebrauch zu machen:

 

Präsenzsitzungen, deren Öffentlichkeit durch eine Videoübertragung hergestellt wird

 

und

 

die Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

 

Diese Regelungen gelten für Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
 

Mit dem Gesetz soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch bei hoher bzw. sehr hoher Inzidenz gesichert sein. Die Stadtvertretungen sowie deren Ausschüsse (u.a. Gremien) können diese gesetzlichen Neuregelungen nutzen. Das Umlaufverfahren soll nur für Angelegenheiten einfacher Art zur Anwendung kommen, d.h., bei Angelegenheiten die keiner Beratung und Diskussion im Gremium bedürfen.

Für das Umlaufverfahren bedarf es der Zustimmung aller Stadtvertreter.

Die Nutzung der neuen Verfahren erfordert eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung, die mit dieser Vorlage eingebracht wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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