Beschlussvorlage - 2020/0238
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile vom 21.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Verantwortlich:
- Stadtvertretervorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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25.03.2021
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 36 der Kommunalverfassung MV hat die Stadtvertretung die Möglichkeit, freiwillige Ausschüsse nach Bedarf einzurichten. Diese können als ständige oder als zeitweilige Ausschüsse gebildet werden. Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben sind in der Hauptsatzung zu regeln. Soll ein zeitweiliger Ausschuss gebildet werden, ist dafür eine Regelung in der Hauptsatzung als auch ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Mittel sind unter dem Kostenträger 111020202 Sonstige Ausschüsse geplant (Aufwandsentschädigungen).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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105,7 kB
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