Beschlussvorlage - 2016/0030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die 2. Änderung zur Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung einer Vergnügungs-steuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in der als Anlage beigefügten Fassung wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Die Änderung der Satzung der Stadt Hagenow über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten stellt als eine mit der Haushalts-konsolidierung einhergehende Maßnahme dar, die neben ihrer Lenkungsfunktion auf eine Bekämpfung/ Eindämmung der Spielsucht an Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auch auf eine Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Hagenow führen soll.

 

In der vorliegenden Änderungssatzung wird der Steuersatz von 15 % auf 18 % der elektronisch gezählten Bruttokasse erhöht.

Des Weiteren erfolgt eine Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte ohne Gewinn-möglichkeit von 56 € auf 70 € und für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ohne manipulationssicheren Zählwerk von 92,00 € auf 100,00 €.

Eine Unterscheidung nach Aufstellungsorten wird nicht mehr vorgenommen, weil bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten auch keine Unterscheidung erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

98.600 €

dav.Mehreinnahmen p. a.

14.500 €

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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