Beschlussvorlage - 2016/0035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Beitrages und der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/ Obere Sude.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Die Bewirtschaftung  der Gewässer II. Ordnung nördlich der Autobahn (53 ha) erfolgt durch den Wasser- und Bodenverband Schweriner See/ Obere Sude (WBV SS/OS).

In der Beitragssatzung des WBV SS/ OS vom 19.11.2015, zuletzt geändert am 11.12.2015 wird eine Grundgebühr von 7,50 € pro Beitragseinheit erhoben. Die Zuschläge für Siedlungs- und Verkehrsflächen betragen + 350 % und für Unland/ vegetationslose Flächen + 80 %. Die Gebühren werden nicht mehr pauschal (5,- €/ je angefangene 0,5 ha) erhoben. Die Gebühren werden bezogen auf die Nutzungsart der Grundstücksfläche berechnet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Erträge

400,00 €

Mehrbedarf

Gesamtbeitrag

500,00 €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten: -

 

Raum für zusätzliche Eintragungen: -

 

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Anlagen

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