Beschlussvorlage - 2016/0021
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 der Stadt Hagenow "Eigenheimbau Hagenow Heide"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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05.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Eigenheimbau Hagenow Heide“ im Ortsteil Hagenow Heide vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe Anlage):
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
- Stadtwerke Hagenow GmbH
- Landkreis Ludwigslust-Parchim
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim, Abt. Immissionsschutz, Abfallwirtschaft
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
- keine
d) Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 25.06.2015 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 sowie den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 gefasst.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 04.01.2016 bis zum 05.02.2016. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.12.2015 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.
Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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407 kB
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