Beschlussvorlage - 2016/0022
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss der Stadt Hagenow über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Eigenheimbau Hagenow Heide" im Ortsteil Hagenow Heide
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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05.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“, bestehend aus der Planzeichnung Teil A als Satzung. Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird gebilligt. (siehe Anlage)
2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Begründung ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Die Änderung einer Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 7 ist im Rahmen dieser 2. Änderung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgt. Daher ist für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 keine Genehmigung erforderlich.
Bei der Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist anzugeben, dass die Änderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt ist. Mit der Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 rechtsverbindlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| X | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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318,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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