Beschlussvorlage - 2016/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1.Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 40 „Am Jugendpark“ -Parkstraße,               bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB               als Satzung. Die Begründung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

 

2.Die zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 40 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften auf               Grundlage der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden ebenfalls als               Satzung beschlossen.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 40 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Nr. 40 mit Begründung               während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden               kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Die Stadtvertretung hat am 19.09.2013 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 gefasst. In gleicher Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung. Diese erfolgte in der Zeit vom 28.10.2013 bis einschließlich 29.11.2013. Entsprechend § 4 Abs.2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 21.10.2013 am Verfahren beteiligt. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte auf der Stadtvertretersitzung vom 27.02.2014. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte eine Änderung des Bebauungsplanes, so dass in gleicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung beschlossen wurde. Der geänderte Entwurf hat in der Zeit vom 07.04.2014 bis zum 09.05.2014 öffentlich ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2014 am Verfahren beteiligt.

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, ist der nächste Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs.1 BauGB.

Die berücksichtigten Anregungen aus der zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Jugendpark“ -Parkstraße eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Planzeichnung und in die Begründung eingearbeitet.

Der Bebauungsplan Nr. 40 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung ist zu billigen.

Da zusammen mit dem Bebauungsplan auch örtliche Bauvorschriften auf Grundlage der Landesbauordnung  Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt wurden, sind diese ebenfalls als Satzung zu beschließen. 

Der Bebauungsplan Nr. 40 ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB entwickelt worden. Daher ist für den Bebauungsplan Nr. 40 keine Genehmigung erforderlich.

Bei der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 40 ist anzugeben, dass die Änderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt ist. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 40 rechtsverbindlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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