Antrag der Politik - 2016/0042
Grunddaten
- Betreff:
-
Hortbetreuung von Kindern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag der Politik
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Verantwortlich:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Hortbetreuung von Kindern nach der Grundschulzeit (ab dem Sommer nach der Klasse 4) und während der Zeit der Orientierungsstufe (spätestens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) in den Schulferien, besonders während der Sommermonate möglich ist.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Betreuung von Hortkindern endet mit Erhalt der Abschlusszeugnisse der Grundschule, also vor den großen Sommerferien zum Übergang in die weiterführende Schule. Die Kinder sind dann überwiegend 10 Jahre alt. Dies stellt berufstätige Eltern vor die große Frage der Betreuung in den Ferien. Kinder sind bis zum 12. Lebensjahr nicht in der Lage, bis zu 10 Stunden allein zu Hause den Alltag zu bewältigen. Laut Kinder- und Jugendschutzgesetz ist es verboten, Kinder unter 12 Jahren für einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen. Gegen ein entsprechendes Betreuungsgeld könnten die Kinder in den städtischen Einrichtungen betreut werden, was dann auch dem städtischen Haushalt zu Gute kommen würde. Durch geplante Anmeldefristen kann so die entsprechende Vorlaufzeit geschaffen werden, um den Betreuungsaufwand zuverlässig zu kalkulieren und so den Betreuungsschlüssel einzuhalten. Diese Regelung steht auch mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im
Einklang, dort heißt es: „§ 2 (5) In Horten werden Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende des Besuchs der Grundschule gefördert. Eine darüber hinausgehende Hortförderung erfolgt längstens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 in den Fällen, in denen eine dem Kindeswohl entsprechende Bildung, Erziehung und Betreuung wegen der individuellen Entwicklung des Kindes oder seiner familiären Situation nicht gewährleistet ist, und in den Fällen, in denen das Kind nicht in der Lage ist, seinen außerschulischen Alltag selbstständig zu bewältigen.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | x | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen: Mehreinnahmen im Hortbereich
