Beschlussvorlage - 2022/0375
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB über die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ der Stadt Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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17.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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09.06.2022
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Beschlussvorschlag
- Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägung (Anlage) abgewogen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat am 26.08.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ gefasst.
Auf der Stadtvertretersitzung am 16.12.2021 wurde die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die vom 07.02.2022 bis zum 08.03.2022 erfolgte. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.01.2022 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Die Änderungen nach der Abwägung sind folgende Ergänzungen:
- Es werden im aktuellen Flurkartenauszug die betroffenen Flurstücke gekennzeichnet.
- Es werden artenschutzfachliche Hinweise aus der Begründung im Teil B Text unter den Hinweisen ergänzend aufgeführt.
- In der Begründung werden Hinweise zum Bodendenkmalschutz und zu Flächen bei auftretendem Altlastenverdacht ergänzt.
- Ein Höhenbezugspunkt wird festgesetzt.
Alle sonstigen Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die keine Einwände gegen das Planvorhaben haben, werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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