Beschlussvorlage - 2022/0376
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ der Stadt Hagenow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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17.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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09.06.2022
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ der Stadt Hagenow gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange (private Belange wurden nicht geäußert) abgewogen und abwägungsrelevante Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 Abs. 1 BauGB vorzunehmen. Aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung machten sich keine Änderungen/Ergänzungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a BauGB führen würden.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und muss daher nicht zur Genehmigung eingereicht werden. Die Satzung erlangt somit nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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x |
Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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682,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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