30.11.2021 - 8.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung der 4....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Wiese erläutert die Beschlussvorlage und stellt dar, warum diese Änderung erforderlich ist. Auch geht er dabei nochmals auf die Bepflanzung ein, da die lt. B-Plan vorgesehenen Standorte nicht optimal sind (teilweise in Einfahrtsbereichen u. ä.) und daher nach Alternativen gesucht werden muss. Im Ergebnis wird es zu einer weiteren Änderung des      B-Planes kommen müssen, um die “neue” Bepflanzung zu regeln.

Beschluss:

  1. Für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 i. d. F. der 2. Änderung soll die Festsetzung „nur Hausgruppen zulässig“ dahingehend geändert werden, dass nunmehr Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://hagenow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=649&TOLFDNR=1000754&selfaction=print