30.11.2021 - 8.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung der 4....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Di., 30.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Helga Bradtke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Wiese erläutert die Beschlussvorlage und stellt dar, warum diese Änderung erforderlich ist. Auch geht er dabei nochmals auf die Bepflanzung ein, da die lt. B-Plan vorgesehenen Standorte nicht optimal sind (teilweise in Einfahrtsbereichen u. ä.) und daher nach Alternativen gesucht werden muss. Im Ergebnis wird es zu einer weiteren Änderung des B-Planes kommen müssen, um die “neue” Bepflanzung zu regeln.
Beschluss:
- Für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 i. d. F. der 2. Änderung soll die Festsetzung „nur Hausgruppen zulässig“ dahingehend geändert werden, dass nunmehr Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind.
- Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,6 MB
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642,2 kB
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