Beschlussvorlage - 2022/0393
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Hagenow nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gabriele Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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08.09.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Hagenow hat dem Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) den Jahresabschluss der Stadt Hagenow im Juli 2022 zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Der RPA hat daraufhin den Jahresabschluss der Stadt Hagenow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der RPA hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung Hagenow entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt: 69.731.606,09 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt - 766.034,74 €
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage beläuft sich auf 591.522,52 €
Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Entnahme aus Rücklagen - 174.512,22 €
Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr 174.512,22 €
Das Ergebnis zum 31.12. 2019 beträgt nach Verwendung Ergebnisvortrag 0,00 €
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.
des Haushaltsjahres beträgt 2.881.054,05 €
Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt 3.802.805,12 €
Die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr beträgt 177.850,01 €
Der Haushaltsausgleich ist für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Hagenow in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO nach Ausgleich durch den Ergebnisvortrag gegeben. In der Finanzrechnung ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO ebenfalls gegeben.
Der RPA hat in seiner Sitzung am 24.08.2022 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses für die Stadt Hagenow zum 31.Dezember 2019 i. d. F. vom 12.05.2022 zu empfehlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
x |
Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
x |
Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
x |
Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
x |
Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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