Antrag der Politik - 2021/0290/01
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile vom 21.01.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Politik
- Federführend:
- Büro der Stadtvertretung
- Bearbeiter:
- Christine Wiepcke
- Verantwortlich:
- Stadtvertretervorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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26.08.2021
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Sachverhalt
Die Arbeit der Stadtvertreter*innen für ihre Gemeinde ist wichtig und soll weiter gestärkt werden. Eine Möglichkeit, um die Arbeit der Stadtvertreter*innen zu würdigen, kann durch die bestehende Entschädigungsverordnung ermöglicht werden.
Entsprechend § 14 Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V (sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung) hat die Stadtvertretung die Möglichkeit, für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadtvertreter in der Gemeinde neben den sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen einen monatlichen Sockelbetrag für deren Tätigkeit festzulegen. Der Sockelbetrag soll für das Jahr 2022 in die Haushaltsplanung der Stadt aufgenommen und ab dem 01.01.2022 belastet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
x |
Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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x |
Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
€ |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Der monatliche Sockelbetrag wird für das Jahr 2022 in die Haushaltsplanung aufgenommen, unter:
Kostenträger 111020101 Stadtvertretung
Sachkonto 501300000 Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,4 kB
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