Antrag der Politik - 2021/0290/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hagenow und deren Ortsteile vom 21.01.2020

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Sachverhalt

Die Arbeit der Stadtvertreter*innen für ihre Gemeinde ist wichtig und soll weiter gestärkt werden. Eine Möglichkeit, um die Arbeit der Stadtvertreter*innen zu würdigen, kann durch die bestehende Entschädigungsverordnung ermöglicht werden.

Entsprechend § 14 Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V (sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung) hat die Stadtvertretung die Möglichkeit, für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadtvertreter in der Gemeinde neben den sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen einen monatlichen Sockelbetrag für deren Tätigkeit festzulegen. Der Sockelbetrag soll für das Jahr 2022 in die Haushaltsplanung der Stadt aufgenommen und ab dem 01.01.2022 belastet werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

x

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

Der monatliche Sockelbetrag wird für das Jahr 2022 in die Haushaltsplanung aufgenommen, unter:

Kostenträger 111020101 Stadtvertretung

Sachkonto 501300000 Rats-/Vertretungs- und Ausschussmitglieder

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Anlagen

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