Beschlussvorlage - 2021/0335

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den bebauten Bereich der Ortslage Zapel soll eine Neufassung einer  Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden.

 

2. Gemäß BauGB bedarf es keines Verfahrens. Es ist der Satzungsbeschluss zu fassen, die               Satzung auszufertigen, bekannt zu machen und bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt               Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

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Sachverhalt

Diese Satzung von 1997 weist in zwei Fällen einen Innenbereich aus, der der bisher erfolgten Bebauung und den angestrebten Entwicklungsmöglichkeiten der Grundstücke nicht mehr entspricht. Daraus ergibt sich das Planungsziel für die Neufassung der Satzung.

 

In der Satzung von 1997 wurden Festsetzungen zur Bauweise (Einzel-und Doppelhäuser), und zur Dachform getroffen. In der vorliegenden Neufassung entfallen diese Festsetzungen, da die Beurteilung des Einfügens nach § 34 BauGB u. a. für die Bauweise, die Eigenart der der näheren Umgebung und das Maß der baulichen Nutzung bzw. der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt.

 

Im Bereich des Flurstücks 36 wird eine Flächenanpassung zugunsten einer reinen Klarstellung vorgenommen.

 

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Satzung der Stadt Hagenow über die Klarstellung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zapel wird die Satzung von 1997 aufgehoben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

x

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

x

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

 15.000,00 €

Mehrbedarf

Gesamtkosten

7.616,00 €

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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