Beschlussvorlage - 2021/0334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 i. d. F. der 2. Änderung soll die Festsetzung „nur Hausgruppen zulässig“ dahingehend geändert werden, dass nunmehr Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind.
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  3. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Eigenheimbau Hagenow Heide“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

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Sachverhalt

In der bisher noch nicht bebauten Fläche des Bebauungsplanes Nr. 7 zwischen Ahornweg und Holunderweg sind zwei Baufelder ausgewiesen, in denen eine Bebauung mit Hausgruppen festgesetzt ist. Da die Nachfrage nach diesem Haustyp kaum vorhanden ist, soll der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass hier eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern möglich ist.

 

Der Bebauungsplan Nr. 7 ist seit dem 24.11.1994 rechtsverbindlich. Im Rahmen der 1. Ände-rung wurden 1996 für den Bereich nördlich des Ginsterweges Einzel- und Doppelhäuser fest-gesetzt, anstelle von Reihenhäusern. Mit der 2. Änderung, die seit dem 27.05.2016 rechtsverbindlich ist, wurden für den restlichen Bereich zwischen Ginsterweg und Ahornweg ebenfalls Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt.

 

Die Stadtvertreter der Stadt Hagenow haben auf ihrer Sitzung am 26.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen.

 

Da durch die geplante Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann gemäß § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Demzufolge wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 und die Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren.

 

Für das Stadtgebiet Hagenow besteht ein rechtswirksamer Flächennutzungsplan, in dem die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 7 als Wohnbaufläche dargestellt ist. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

 

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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