Beschlussvorlage - 2023/0459
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Hagenow mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gideon Wilken
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Ursprünglich geplant, sollte der Haushalt für das Jahr 2023 noch bis Dezember 2022 beschlossen werden. Wie im Vorjahr wird der Haushalt wieder verspätet im ersten Quartal des zu beschließenden Haushaltsjahres in die Stadtvertretung zum Beschluss eingebracht. Die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht und die Veröffentlichung kann dann sogar erst im zweiten Quartal 2023 erfolgen.
Zum einen wurde auf dem Kommunalgipfel Ende November 2022 noch eine Steigerung der Schlüsselzuweisung, von der Hagenow nach Abzug der Kreisumlage gut 200.000 EUR verbleiben, sowie eine Anhebung der Infrastrukturpauschale um 245.000 EUR, vereinbart. Zwei Erhöhungen die für die Verabschiedung eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes für 2023 von großer Bedeutung sind. Zum anderen war nicht klar, ob der Energiepreisdeckel für Haushalte und Unternehmen auch für Kommunen gelten würde. Hier haben wir Ende Dezember die gute Nachricht von unseren Stadtwerken erhalten. Somit konnte die vorl. Haushaltsplanung Ende Dezember noch mal um weitere 300.000 Euro aufgebessert werden, was uns in Summe ebenfalls für einen Haushaltsausgleich zugutekommt.
Die rechtlichen Grundlagen des Haushaltes 2023 sind die Folgenden:
- Doppik-Erleichterungsgesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467),
- Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Fassung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467),
- Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 25.02.2008 (GVOBl. M-V S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 09.04.2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181),
- Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemKVO-Doppik) vom 25.02.2008 (GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19.05.2016 (GVOBl. M-V S. 311, 319),
- Hinzu kommen zahlreiche Muster und Verwaltungsvorschriften, u. a. der landeseinheitliche Kontenrahmen- und Produktrahmenplan sowie die landeseinheitliche Abschreibungstabelle.
Darüber hinaus berücksichtigt wurden:
- Finanzausgleichsgesetz M-V vom 09.04.2020 (Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung weiterer Gesetze vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166)),
- Erlass zum FAG vom 26.09.2022 als Schreiben des amtierenden Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung zu den „Orientierungsdaten zum Kommunalen Finanzausgleich 2023 für die Haushaltsplanung 2023“
- Erlass zum FAG vom 25.11.2022 als Schreiben des amtierenden Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung zum „Kommunalgipfel 2022 – Schulterschluss zwischen Land und Kommunen“ und zur „Aktualisierung der Orientierungsdaten zum Kommunalen Finanzausgleich 2023 für die Haushaltsplanung 2023 auf Grundlage des Entwurfes zum Nachtragshaushalt des Landes 2023 sowie der Ergebnisse der Herbststeuerschätzung“
- Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung 2022: „Gemeindesteuern in MV 2022 bis 2027“
- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindereformgesetzes vom 21.09.2020 (BGBl. Teil I Nr. 43 S. 2018),
- Die Mitteilung zum Umlagesatz der Kreisumlage sowie deren Höhe
- „Bescheid im Auftrag des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern“ zum Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und zur Anführung der Gewerbersteuerumlage
- Mittelanmeldungen der Fachbereiche zum Haushaltsplan 2023
In Summe ist der Ergebnishaushalt über die vier Planjahre ausgeglichen. Jedoch werden die negativen Jahresergebnisse den bisher angesammelten Ergebnisvortrag der Stadt voraussichtlich bis Ende 2026 stark mindern. Der Ergebnisvortrag beträgt aktuell noch ca. 7,3 Mio. EUR (vorbehaltlich der finalen Jahresabschlüsse 2021 und 2022) und wird bis zum Ende 2026 auf 2,0 Mio. EUR abschmelzen.
Kritischer sieht die Lage im Finanzhaushalt aus. Hier wird der positive Kassenbestand von aktuell +6,2 Mio. EUR zum 31.12.2022 nicht ausreichen um die negativen Zahlungssalden im Planungszeitraum abzufedern.
Die maßgeblichen Treiber dieser negativen Entwicklung sind:
• steigende Energiekosten in Höhe von +0,3 bis +0,6 Mio. EUR im Jahr,
• steigende Lohnkosten durch den anstehenden Tarifabschluss in Höhe von 0,6 Mio. EUR in 2023 bis hin zu +1,5 Mio. pro Jahr in 2026 (bei 5,5% in 2023 und 2-3% in Folgejahren),
• weitere 0,4 Mio. EUR pro Jahr aus ansteigender Kreisumlage in 2023,
• sowie Zinsen und Tilgungen in Höhe von bis zu 1,2 Mio. EUR pro Jahr aufgrund der 15,2 Mio. EUR geplanten Kreditaufnahmen aus Investitionsprojekten.
Weiterführend und Vertiefend wird auf den Vorbericht und den Haushaltsplan verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
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Mehrbedarf |
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Gesamtkosten |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,7 MB
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