Beschlussvorlage - 2023/0467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des § 8 Abs. 6 Dachaufbauten/ Dachflächenfenster der Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" für das Gebäude Lange Straße 110 wird zugestimmt. 

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Sachverhalt

Das Gebäude Lange Straße 110 liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hagenow sowie im ausgewiesenen Denkmalbereich „Hagenow – Altstadt“. 

 

§ 8 Abs. 6 Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" besagt:

Dachflächenfenster mit einem Blendrahmenaußenmaß größer als 78 cm x 55 cm und Sonnenkollektoren sind an Dachflächen, die den öffentlichen Flächen zugewandt sind, nicht zulässig. Bei Häusern des Giebeltyps müssen 4 m vom straßenseitigen Ortgang von o.g. Dachflächenfenstern und Sonnenkollektoren freigehalten werden.

 

Geplant ist der Ausbau des derzeit ungenutzten Dachgeschosses (2. OG) zu Wohnraum. Um gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen, ist der Einbau von drei Dachflächenfenstern im 2. OG in der Größe 118 cm x 78 cm geplant. Der nicht ausgebaute Spitzboden soll zur Belichtung drei kleinere Dachflächenfenster in der Größe 78 cm x 55 cm erhalten, welche laut Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" zulässig sind.

Durch die Rahmenplanerin der Stadt Hagenow sowie die Untere Denkmalschutzbehörde liegen positive Stellungnahmen vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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