Beschlussvorlage - 2023/0501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. 

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Sachverhalt

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ hat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 06.03.2023 bis 12.04.2023 im Rathaus der Stadt Hagenow öffentlich ausgelegen. Parallel erhielten die von der Planung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Vorentwurfsunterlagen zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte durch Beschluss auf der Stadtvertretersitzung am 21.09.2023.

Die berücksichtigten Anregungen und Hinweise wurden in den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ und in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind nunmehr der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Gewerbe Hagenow Heide“ und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dazu sind die zusätzlichen umweltbezogenen Informationen sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen waren, ebenfalls öffentlich auszulegen. Darauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.

Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich zu machen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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