Beschlussvorlage - 2023/0508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15/1 Gewerbe- und Industriegebiet "Steegener Chaussee / Holzwerke" -Dachneigung-, für die Errichtung eines Dachteils des Heizhauses mit einer Dachneigung von 51° auf dem Flurstück 30/81 der Flur 24 in der Gemarkung Hagenow – gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 15/1 Gewerbe- und Industriegebiet "Steegener Chaussee / Holzwerke" ist rechtskräftig. 

Entsprechend den Festsetzungen ist eine Dachneigung von 30° zulässig. 

Um die vorgegebene Traufhöhe von 12m über Gelände einzuhalten, ist es zur Unterbringung der Förderanlage für das neu zu errichtende Heizhaus notwendig, eine Seite des Daches mit einer Neigung von 51° zu errichten. Vom öffentlichen Raum aus ist das Gebäude kaum einsehbar.

 

Gemäß § 31 Abs. 2 stellt der Bauherr den Antrag von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 Gewerbe- und Industriegebiet "Steegener Chaussee / Holzwerke"- Dachneigung - befreit zu werden. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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