Beschlussvorlage - 2023/0515

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des § 19 Abs. 1 - Grundstücksfreiflächen - der Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" für das Grundstück Hagenstraße 30 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Bauordnung, hat die Stadt Hagenow im Rahmen der Einvernehmenserteilung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Bauvorhaben - Nutzungsänderung Freifläche zu einem saisonalen Biergarten mit Kinderspielplatz, Aufstellung eines mobilen Containers und einem mobilen Lagercontainer - aufgefordert.

 

Das Grundstück Hagenstraße 30 liegt im ausgewiesenen Sanierungsgebiet, im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Hagenow sowie im ausgewiesenen Denkmalbereich „Hagenow – Altstadt“.

 

§ 19 Abs. 1 Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" - Grundstücksfreiflächen - besagt:

 

Eine Befestigung der zwischen dem Hauptgebäude und der öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücksfläche ist nur für Zufahrten und Zuwegungen sowie für Flächen vor Gebäuden mit Schaufenstern erlaubt.

 

Um dem Eigentümer die Möglichkeit der Nutzungsänderung einzuräumen, ist die Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung "Altstadt Hagenow" erforderlich.

Die Baumaßnahme ist mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, SB Denkmalschutz/Denkmalpflege, in Abstimmung.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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