Beschlussvorlage - 2023/0526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung 2023 (Kernhaushalt Stadt Hagenow) welche am 30.03.2023 beschlossen wurde.

 

 

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Sachverhalt

Die Notwendigkeit eines Nachtrags zum Haushalt 2023 beruht maßgeblich auf der Notwendigkeit einer Erhöhung der Kassenkreditlinie.

Siehe zur weiteren Begründung sowie für die beizufügenen gesetzlichen Muster das dem Beschluss anhängende PDF.

 

Der Beschluss ist als Tischvorlage in den Finanzausschuss am 06.11.2023 eingebracht, beraten und einstimmig befürwortet worden. Ein nachträgliches Einfügen in die Beratungsfolge in Allris ist aber aus technischen Gründen leider nicht möglich.

 

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Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hagenow für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.11.2023 und (sofern die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält) nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
(oder sofern die Nachtragshaushaltssatzung genehmigungspflichtige Festsetzungen enthält) nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden

 

  1. im Ergebnishaushalt  von bisher auf
     EUR EUR

der Gesamtbetrag der Erträge               29.702.300,00              29.702.300,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen               31.380.900,00              31.380.900,00

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                - 1.678.600,00              - 1.678.600,00
 

 

  1. im Finanzhaushalt  von bisher  auf
     EUR EUR
    1. der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen               28.673.500,00              28.673.500,00
      der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]               29.652.700,00              29.652.700,00
      der jahresbezogene Saldo der laufenden

Ein- und Auszahlungen              - 979.200,00              - 979.200,00

 

  1. der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit               9.248.400,00              533.123,99

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit              11.217.800,00              7.148.884,69

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit                - 1.969.400,00              - 6.615.760,70

 

festgesetzt.

 

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt     von bisher  2.400.000,00 EUR

  auf  2.400.000,00 EUR

 

 

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt von bisher  17.125.800,00 EUR                            auf               17.125.800,00 EUR

 

 

§ 4
Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt                       von bisher  2.867.300,00 EUR

  auf  7.513.711,00 EUR

 

 

§ 5
Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
      (Grundsteuer A) von bisher 310 v. H. auf 310 v. H.
    2. für die Grundstücke
      (Grundsteuer B)  von bisher 380 v. H. auf 380 v. H.

 

  1. Gewerbesteuer  von bisher 360 v. H. auf 360 v. H.

 

 

 

 

§ 6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausge-
wiesenen Stellen beträgt statt bisher 208,101 Vollzeitäquivalente (VzÄ)              nunmehr                  208,101 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 7
Deckungsfähigkeit

 

(Unverändert gegenüber ursprünglicher Haushaltssatzung 2023)

 

1. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Aufwendungen sowie Auszahlungen für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik erklärt, soweit nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.

2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie Personal- und Versorgungsauszahlungen werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

3. Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen sowie Auszahlungen für die Unterhaltung der Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

4. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.

5. Die Ansätze der internen Leistungsverrechnung werden über die Teilhaushalte hinaus für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen sowie Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte.

6. Innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

7. Erträge und Einzahlungen aus Versicherungserstattungen können für Mehraufwendungen/-auszahlungen bei der Unterhaltung der Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen verwendet werden.

8. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen aus Abschreibungen verwendet werden.

9. Mehrerträge/-einzahlungen aus der Gewerbesteuer sowie der Vollverzinsung aus Gewerbesteuer können für Mehraufwendungen/-auszahlungen aus der Gewerbesteuerumlage und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer verwendet werden.

 

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

 

  1. zum Ergebnishaushalt
    das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 5.646.762,83 EUR

 auf voraussichtlich 5.646.762,83 EUR.
 

2. zum Finanzhaushalt
der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 835.733,80 EUR

 auf voraussichtlich 835.733,80 EUR.
 

3. zum Eigenkapital
der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres von bisher 55.800.000,00 EUR

 auf voraussichtlich 55.800.000,00 EUR.
 

 

 

 

 

_____________________  ___________________

Ort, Datum  Bürgermeister

 


[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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