Beschlussvorlage - 2023/0511/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahren für die Flurstücke 7/4 und 7/5 der Flur 19 in der Gemarkung Hagenow wird zugestimmt.

 

Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen. 

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 08.09.2023 wurde der Antrag des Eigentümers auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die o.g. Flurstücke gestellt.

 

Geplant ist die Bebauung der beiden Grundstücke mit einem zweigeschossigen Wohngebäude mit 8 behindertengerechten und barrierefreien Wohnungen. Hierfür müssen die Festsetzungen des derzeit wirksamen Bebauungsplanes Nr. 36 „Wohnsiedlung – Am Prahmer Berg“ teilweise geändert werden.

 

Der Eigentümer der Grundstücke verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 x

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

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Anlagen

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