Beschlussvorlage - 2023/0526
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Hagenow (Kernhaushalt) 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Gideon Wilken
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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23.11.2023
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14.12.2023
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Sachverhalt
Die Notwendigkeit eines Nachtrags zum Haushalt 2023 beruht maßgeblich auf der Notwendigkeit einer Erhöhung der Kassenkreditlinie.
Siehe zur weiteren Begründung sowie für die beizufügenen gesetzlichen Muster das dem Beschluss anhängende PDF.
Der Beschluss ist als Tischvorlage in den Finanzausschuss am 06.11.2023 eingebracht, beraten und einstimmig befürwortet worden. Ein nachträgliches Einfügen in die Beratungsfolge in Allris ist aber aus technischen Gründen leider nicht möglich.
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Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hagenow für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.11.2023 und (sofern die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält) nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde
(oder sofern die Nachtragshaushaltssatzung genehmigungspflichtige Festsetzungen enthält) nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 werden
-
im Ergebnishaushalt von bisher auf
EUR EUR
der Gesamtbetrag der Erträge 29.702.300,00 29.702.300,00
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 31.380.900,00 31.380.900,00
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von - 1.678.600,00 - 1.678.600,00
-
im Finanzhaushalt von bisher auf
EUR EUR-
der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 28.673.500,00 28.673.500,00
der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] 29.652.700,00 29.652.700,00
der jahresbezogene Saldo der laufenden
-
der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen 28.673.500,00 28.673.500,00
Ein- und Auszahlungen - 979.200,00 - 979.200,00
- der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit 9.248.400,00 533.123,99
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit 11.217.800,00 7.148.884,69
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit - 1.969.400,00 - 6.615.760,70
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 2.400.000,00 EUR
auf 2.400.000,00 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt von bisher 17.125.800,00 EUR auf 17.125.800,00 EUR
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt von bisher 2.867.300,00 EUR
auf 7.513.711,00 EUR
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
-
Grundsteuer
-
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) von bisher 310 v. H. auf 310 v. H. -
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) von bisher 380 v. H. auf 380 v. H.
-
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
- Gewerbesteuer von bisher 360 v. H. auf 360 v. H.
§ 6
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausge-
wiesenen Stellen beträgt statt bisher 208,101 Vollzeitäquivalente (VzÄ) nunmehr 208,101 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Deckungsfähigkeit
(Unverändert gegenüber ursprünglicher Haushaltssatzung 2023)
1. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden die Ansätze für Aufwendungen sowie Auszahlungen für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik erklärt, soweit nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.
2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie Personal- und Versorgungsauszahlungen werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
3. Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen sowie Auszahlungen für die Unterhaltung der Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
4. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden innerhalb des Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt.
5. Die Ansätze der internen Leistungsverrechnung werden über die Teilhaushalte hinaus für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen sowie Auszahlungen der einzelnen Teilhaushalte.
6. Innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes werden die Ansätze für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
7. Erträge und Einzahlungen aus Versicherungserstattungen können für Mehraufwendungen/-auszahlungen bei der Unterhaltung der Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen verwendet werden.
8. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen aus Abschreibungen verwendet werden.
9. Mehrerträge/-einzahlungen aus der Gewerbesteuer sowie der Vollverzinsung aus Gewerbesteuer können für Mehraufwendungen/-auszahlungen aus der Gewerbesteuerumlage und der Vollverzinsung der Gewerbesteuer verwendet werden.
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
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zum Ergebnishaushalt
das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 5.646.762,83 EUR
auf voraussichtlich 5.646.762,83 EUR.
2. zum Finanzhaushalt
der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von bisher 835.733,80 EUR
auf voraussichtlich 835.733,80 EUR.
3. zum Eigenkapital
der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres von bisher 55.800.000,00 EUR
auf voraussichtlich 55.800.000,00 EUR.
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Ort, Datum Bürgermeister
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Maßnahme des Finanzhaushaltes |
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Ja |
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Nein |
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Mittel bereits geplant |
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Ja |
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Nein |
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Höhe der geplanten Mittel |
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Mehrbedarf |
€ |
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Gesamtkosten |
€ |
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Deckungsvorschlag |
Betrag |
Kostenträger |
Konto |
Bezeichnung des Kostenträgers/Konto |
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€ |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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629,5 kB
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