Beschlussvorlage - 2016/0017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt zum Zweckverband "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen / Allgemeine Verwaltung / Bürgerservice
- Bearbeiter:
- Rene Jarsch
- Verantwortlich:
- Hochgesandt, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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07.07.2016
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Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Die Situation, in der sich viele Kommunen und auch die Stadt Hagenow befindet, ist gekennzeichnet durch demographischen Wandel, Globalisierung und hochgradig defizitärer Haushaltslage. Hinzu kommen Anforderungen aus der EU, dem Bund und dem Land, wie zum Beispiel die Einführung eines zusätzlichen elektronischen Zuganges durch eine De-Mail-Adresse oder die Einführung einer elektronischen Akte in einem Dokumentenmanagementsystem.
Damit steigt der Handlungsdruck, wobei die Umsetzung dieser Aufgaben mit hohem finanziellem und personellem Aufwand verbunden ist. Die Stadt Hagenow ist in mancher Hinsicht kaum noch in der Lage, sie allein zu realisieren und sucht daher nach Partnern für ein erfolgreiches kommunales e-Government.
Das zentrale Ziel der Kooperationen besteht in der Erweiterung der Handlungsspielräume durch das Erschließen von Handlungsressourcen auf den Feldern, die mit eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder nur schwer erreichbar wären.
Die Vorteile von e-Government zeigen sich insbesondere in der Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit:
- der Vernetzung der Verwaltungen und somit der Schaffung durchgängiger Prozesse,
- der Kostenreduzierung,
- der gemeinsamen Erfüllung gleichartiger Aufgaben,
- dem sich daraus für alle ergebenden Nutzen aus den gemeinsamen Projekten.
Ausgehend von einem Netzwerk kleinerer Kommunalverwaltungen hat sich 2006 mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung (eGo-MV) ein interkommunaler Verbund in Mecklenburg-Vorpommern etabliert und sich zu einem festen Bestandteil und unverzichtbarem Partner in der Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Kreisen, Land, Bund und EU entwickelt. Zu den aktuell 99 Mitgliedern zählen auch die Landeshauptstadt Schwerin sowie alle Ämter und Städte in unserem Landkreis, außer dem Amt Grabow (siehe Satzung Anlage 1).
Der Zweckverband versteht sich als Interessenvertreter der kommunalen Ebene. Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam nach e-Government-Lösungen für die Mitgliedsverwaltungen zu suchen und deren Verbreitung zu fördern.
Inzwischen wird die e-Government-Entwicklung im Land wesentlich vom Zweckverband mitgeprägt. Der Aufgabenkatalog des Zweckverbandes wächst ständig; so übernahm der Zweckverband die Einrichtung der Dienste und die Pflege der Zertifikate für Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (die zentrale Infrastrukturkomponente für die sichere Adressierbarkeit von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung in Deutschland; aktuelle Dienste: Meldewesen, elektronischer Personalausweis, Personenstandswesen).
Zudem ist der Zweckverband kommunaler Ansprechpartner für das Land und setzt im Auftrag des Landes Projekte um. So erarbeitete der Zweckverband den Aufbau eines Formularservices mit landeseinheitlichen Formularen. Der Zweckverband koordiniert und unterstützt den Anschluss seiner Mitglieder an das Dienstleistungsportal des Landes, der durch das Einheitlicher-Ansprechpartner-Errichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 729) unumgänglich ist.
Der Zweckverband eGo-MV realisiert Projekte, die auch für die Stadt Hagenow von Interesse sind, wie z. B. die Dienstleistung eines „Gemeinsamen IT-Sicherheitsbeauftragten“, der von der Landesregierung für alle Kommunalverwaltungen empfohlen wird. Zudem koordiniert er im Auftrag der Landesregierung Projekte zur Breitbandversorgung.
Von Vorteil für die Kommunen ist die Bündelung von Interessen u. a. gegenüber Anbietern von e-Government-Lösungen und das Moderieren und Durchführen der konzeptionellen Phasen (z. B. Landesweites Kita-Portal für Mecklenburg-Vorpommern, Projekt eGewerbe).
Der Zweckverband eGo-MV war federführend für das Projekt Reform des Personenstandswesens (u. a. Aufbau und Betrieb eines zentralen Sicherungsregisters). Durch die Mitnutzung wurden bei der Stadt Hagenow personelle Ressourcen und andere Aufwendungen, die für Konzeption, Ausschreibung, Einführung und Betrieb notwendig gewesen wären, stark reduziert.
Auf Grundlage einer Vertriebskooperationsvereinbarung kann der Zweckverband seinen
Mitgliedern die elektronische Ausschreibungs- und Vergabeplattform
www.vergabe-mecklenburg-vorpommern.de zu lukrativen Konditionen in den Verwaltungen zur Nutzung anbieten.
Durch die kostenfreie Nutzung der vom Zweckverband bereitgestellten landeseinheitlichen Formulare werden ebenfalls Einsparungen realisiert.
Weitere Vorteile sind:
- die Projekt- und Betriebskosten werden auf mehrere „Schultern“ verteilt und Einbußen des Leistungsangebotes bleiben aus,
- eine unentgeltliche Nutzung von Konzepten für verschiedene Verwaltungsaufgaben (IT-Musterstruktur, Rahmensicherheitskonzept, Handlungsleitfaden DMS),
- finanzielle Vorteile durch die Bereitstellung von Software für die Mitglieder,
- kostengünstige Schulungen und Workshops, z. B. für das Ratsinformationssystem Allris,
- die Stadt Hagenow wird Teil einer verbesserten Kommunikation zwischen den Verwaltungsebenen in Mecklenburg-Vorpommern,
- Kompetenzgewinn, Nutzung des Wissens anderer, gemeinsame Problemlösungen.
In der Verbandsversammlung am 05.07.2010 wurde ein Beschluss über die Umlage für kommunale Mitglieder gefasst. Danach zahlen Städte, Ämter und Zweckverbände unter 30.000 Einwohner jährlich 3.900 € (siehe § 16 Abs. 3 der Satzung des eGo MV)
Nach § 22 Absatz 3 Nr. 13 KV MV gehört die Mitgliedschaft in kommunalen Verbänden und Zweckverbänden zu den Angelegenheiten der Gemeindevertretung, die nicht übertragen werden können. Über die Mitgliedschaft wird mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung und im öffentlichen Teil der Gemeindevertretung beschlossen.
Mit dem Beschluss wird der Bürgermeister beauftragt, gegenüber dem Zweckverband den Beitritt zum nächstmöglichen Termin zu erklären.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder in den Zweckverband entscheidet die Verbandsversammlung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes | X | Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant | x | Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | 3.900,00 € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten p. a. | 3.900,00 € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,2 kB
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