Beschlussvorlage - 2016/0058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Für den Bebauungsplan Nr. 15/1 „Gewerbegebiet Steegener Chaussee/Holzwerke“ soll               die 2. Änderung aufgestellt werden.

Die Änderungen beziehen sich auf die Baublöcke 4 und 5 im westlichen Bereich des               Plangebietes.

Folgende Änderungen sind geplant:

-Verlegung des Grabens nach Süden mit Sicherung des Geh- und Fahrrechtes                             zugunsten des Wasser- und Bodenverbandes

-damit verbunden die Anpassungen der Baugrenzen

-   Sicherung des Geh- und Fahrrechtes für die Stadt Hagenow

 

2.Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gemäß               § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewendet.

 

3.Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt               Hagenow öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 15/1 ist seit 23.01.2004, die 1. Änderung seit 12.09.2008 rechtsverbindlich. Die 1. Änderung umfasste bereits die Verlegung eines Teilabschnittes des Grabens.

Die HMS Holzindustrie Hagenow GmbH plant in den Baublöcken 4 und 5 den Bau einer Trocknungsanlage für die Herstellung von Holzpellets einschließlich Silos zur Zwischenlagerung und eine Absackanlage mit Lagerhalle. Im Bereich der geplanten Anlagen ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ein offener Graben mit Geh- und Fahrrechten zugunsten des Wasser- und Bodenverbandes festgesetzt. Der Graben ist ein Gewässer II. Ordnung (BE 05/04) und Bestandteil der Oberflächenentwässerung des Betriebsgeländes der HMS Holzindustrie GmbH. Eine Verrohrung des Grabens ist wegen des erforderlichen Rückhaltevolumens nicht möglich. Daher macht sich die teilweise Verlegung des Grabens erforderlich. Auf einem Ortstermin am 18.03.2016 wurden durch den WBV „Boize-Sude-Schaale“ keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.

Mit der Verschiebung des Grabens sind gleichzeitig die Baugrenzen neu festzusetzen und das Geh- und Fahrrecht zugunsten des WBV wieder zu sichern. Für die Stadt Hagenow ist ebenso das Geh- und Fahrrecht zu sichern.

Da durch die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann gemäß § 13 BauGB das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Demzufolge wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/1 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht und ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird und wo und in welcher Frist sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

Die anfallenden Planungskosten werden durch die HMS Holzindustrie Hagenow GmbH getragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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