Beschlussvorlage - 2016/0059
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hagenow für das Gebiet "südöstlich der B 321/ Hauptzufahrt ehemalige Garnisonskaserne" für den Änderungsbereich zwischen der B 321, der Sudenhofer Straße und der Gottlieb-Daimler-Straße
Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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06.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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29.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hagenow für den Änderungsbereich zwischen der B 321, der Sudenhofer Straße und der Gottlieb-Daimler-Straße vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
-Stadtwerke Hagenow GmbH
-Landkreis Ludwigslust-Parchim
-Straßenbauamt Schwerin
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
-Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bereich Bauleitplanung und vorbeugender Brandschutz
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-keine
d) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:
-HanseWerk AG
-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale
Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen keine vor.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 28.04.2016 wurde der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst. Diese erfolgte vom 06.06.2016 bis zum 08.07.2016. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2016 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.
Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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170 kB
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3
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(wie Dokument)
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121 kB
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4
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(wie Dokument)
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483,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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975,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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143,4 kB
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