Beschlussvorlage - 2016/0059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Hagenow für den Änderungsbereich zwischen der B               321, der Sudenhofer Straße und der Gottlieb-Daimler-Straße vorgebrachten               Stellungnahmen hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

-Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-Stadtwerke Hagenow GmbH

-Landkreis Ludwigslust-Parchim

-Straßenbauamt Schwerin

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

-Landkreis Ludwigslust-Parchim, Bereich Bauleitplanung und vorbeugender                                           Brandschutz

 

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-keine

 

 

d) zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von:

-HanseWerk AG

-Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen keine vor.

 

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher               Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der               Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 28.04.2016 wurde der Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gefasst. Diese erfolgte vom 06.06.2016 bis zum 08.07.2016. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2016 über die öffentliche Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

Als nächster Verfahrensschritt sind nun auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen Belange abzuwägen, welche im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen.

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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