Beschlussvorlage - 2016/0070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Hagenow für das               Gebiet „Ziegelei an der Wittenburger Straße“ und die Begründung werden in der               vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung

 

2.Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Hagenow für das               Gebiet „Ziegelei an der Wittenburger Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2               BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange               sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Sachverhalt

Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 29.09.2016 wurde der Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 gefasst.

Im Baufeld 1.1 ist die Bebauung der letzten beiden Grundstücke mit Eigenheimen an der Wittenburger Straße geplant. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die Flächen als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für die verbleibende Teilfläche im Baufeld 1.1 konnte bisher keine sonstige im MI zulässige Nutzung akquiriert werden, so dass diese nunmehr als Wohnbaufläche entwickelt werden soll.

Des Weiteren können in dem Baufeld 4 aufgrund der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl von 0,3 kaum bauliche Erweiterungen oder nur eingeschränkt die Errichtung von zum Hauptgebäude zählenden Anbauten (u.a. Terrassen, Wintergärten) auf den sehr kleinen Grundstücken erfolgen. Mit einer Erhöhung der Grundflächenzahl auf der nach BauNVO zulässigen 0,4 können geplante bauliche Erweiterungen dann ermöglicht werden.

Die textliche Festsetzung 1.4, in der der Ausschluss der Überschreitung der Grundflächenzahl nach § 19 Abs. 4 BauNVO durch Nebenanlagen, Garagen und Carports geregelt ist, entfällt für das gesamte Plangebiet.

Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.

Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

x

Nein

Maßnahme des Ergebnishaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Maßnahme des Finanzhaushaltes

 

Ja

 

 

Nein

Mittel bereits geplant

 

Ja

 

 

Nein

 

Höhe der geplanten Mittel

Mehrbedarf

Gesamtkosten

 

Deckungsvorschlag

Betrag

Kostenträger

Konto

Bezeichnung des Kostenträgers/Konto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:

 

Raum für zusätzliche Eintragungen:

 

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Anlagen

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