Beschlussvorlage - 2016/0070
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Hagenow für das Gebiet "Ziegelei an der Wittenburger Straße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Verfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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06.12.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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02.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Ziegelei an der Wittenburger Straße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Anlage 1 zum Beschluss: Begründung und Planzeichnung
2.Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Ziegelei an der Wittenburger Straße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 29.09.2016 wurde der Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 gefasst.
Im Baufeld 1.1 ist die Bebauung der letzten beiden Grundstücke mit Eigenheimen an der Wittenburger Straße geplant. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan sind die Flächen als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Für die verbleibende Teilfläche im Baufeld 1.1 konnte bisher keine sonstige im MI zulässige Nutzung akquiriert werden, so dass diese nunmehr als Wohnbaufläche entwickelt werden soll.
Des Weiteren können in dem Baufeld 4 aufgrund der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl von 0,3 kaum bauliche Erweiterungen oder nur eingeschränkt die Errichtung von zum Hauptgebäude zählenden Anbauten (u.a. Terrassen, Wintergärten) auf den sehr kleinen Grundstücken erfolgen. Mit einer Erhöhung der Grundflächenzahl auf der nach BauNVO zulässigen 0,4 können geplante bauliche Erweiterungen dann ermöglicht werden.
Die textliche Festsetzung 1.4, in der der Ausschluss der Überschreitung der Grundflächenzahl nach § 19 Abs. 4 BauNVO durch Nebenanlagen, Garagen und Carports geregelt ist, entfällt für das gesamte Plangebiet.
Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich.
Daher erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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581 kB
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2
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(wie Dokument)
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74,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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779,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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105,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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9,9 MB
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