Beschlussvorlage - 2017/0002
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet "Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Verfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen / Ordnung / Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Anja Hoffmann
- Verantwortlich:
- Wiese, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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17.01.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Hagenow
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Entscheidung
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02.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Hagenow für das Gebiet „Wohnbebauung Hagenow-Heide-Chaussee II“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Sachverhalt
Problembeschreibung/Begründung:
Auf der Stadtvertretersitzung vom 02.02.2017 wurde der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 gefasst.
Da in Hagenow nur wenige verfügbare Flächen, die als Wohngebiete ausgewiesen sind, vorhanden sind, eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken besteht und die bisher erschlossenen Wohngebiete weitestgehend ausgelastet sind oder nicht den Wünschen der einzelnen Bauherren entsprechen, soll auf dem Flurstück 9/3 der Flur 20 Gemarkung Hagenow ein Allgemeines Wohngebietes (WA) entlang der Hagenow-Heide-Chaussee entwickelt werden. Das Gelände befindet sich im Innen- und Siedlungsbereich der Stadt Hagenow. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,64 ha und ist zurzeit frei von Bebauung.
Der Geltungsbereich wird in der rechtskräftigen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagenow von 2015 als Wohnbaufläche dargestellt. Dementsprechend kann der Bebauungsplan aus diesem entwickelt werden.
Da das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt wird, ist eine frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nicht erforderlich. Es erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans und der Begründung für die Dauer eines Monats. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekanntzumachen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu informieren und die Stellungnahmen abzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen |
| Ja |
| x | Nein | ||||
Maßnahme des Ergebnishaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Maßnahme des Finanzhaushaltes |
| Ja |
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| Nein | ||||
Mittel bereits geplant |
| Ja |
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| Nein | ||||
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Höhe der geplanten Mittel | € | ||||||||
Mehrbedarf | € | ||||||||
Gesamtkosten | € | ||||||||
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Deckungsvorschlag | Betrag | Kostenträger | Konto | Bezeichnung des Kostenträgers/Konto | |||||
| € |
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| € |
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Folgekosten:
Raum für zusätzliche Eintragungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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823,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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100,2 kB
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